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Jugendstrafrecht

Als Strafverteidiger übernehme Ich auch die Verteidigung im Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht wird angewendet bei Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren oder bei Heranwachsenden im Alter von 18 bis 21 Jahren. Für solche Jugendtäter enthält das Strafrecht bzw. das Jugendgerichtsgesetz mildere Strafen, sodass die Kanzlei Arinstein hier kompetent zu den Besonderheiten beraten kann.

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