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Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht nimmt Arbeitgeber in den Fokus, die durch die Globalisierung und den konkurrentlichen Wirtschaftsdruck Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten begehen.

Werden z.B. illegal Ausländer beschäftigt, Lohnsteuer hinterzogen, illegal Arbeitnehmer entsendet oder überlassen (§§ 23 AentG, §§ 15 ff. AÜG, 404 SGB III), zieht dies strafrechtliche Sanktionen nach sich. Neben diesen Bestimmungen gibt es noch viele weitere Vorschriften.
Ein Großteil der Ermittlungstätigkeit erfolgt dabei durch die Hauptzollämter. Da häufig schon geringste Verdachtsmomente und anonyme Strafanzeigen den Anlass für Ermittlungen bilden, ist die Gefahr unberechtigter, zumindest unverhältnismäßiger Strafverfolgung besonders groß.
Aufgrund der drohenden hohen Bußgelder und auch Freiheitsstrafen in diesem Bereich ist frühzeitig die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe geboten.

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