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Tötungsdelikte (Kapitalstraftaten)

Straftaten, die die Tötung eines Menschen zum Inhalt haben, werden als Kapitalstraftaten bezeichnet. In der Regel befindet sich die Beschuldigten in Untersuchungshaft (vorläufige Inhaftierung zur JVA). Die existenzielle Bedeutung dieser Verfahren für die Mandanten wird verstärkt durch die Bestrafungsmöglichkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord.

Der rechtlichen, als auch tatsächlichen hohen Belastung solcher Verfahren bin Ich mir bewusst und trage dafür die Verantwortung.

Ich übernehme die Verteidigung beim Vorwurf des Mordes oder Totschlages und kämpfe für die Rechte meines Mandanten und den Erhalt der Unschuldsvermutung. Damit eine effektive Verteidigung gesichert ist, sollte eine Beauftragung schon im Ermittlungsverfahren erfolgen.

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