Verkehrsstrafrecht
Fehler im Straßenverkehr passieren täglich. Bestimmte von ihnen gelten als Straftaten. Ständige Straftaten im Verkehrsstrafrecht sind:
- Trunkenheit im Straßenverkehr durch Alkohol oder Drogen, § 316 Strafgesetzbuch (StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs durch rücksichtsloses Fahren, § 315c StGB
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“), § 142 StGB
- Fahren ohne Führerschein, § 21 Abs. 1 StVG
- Fahrlässige Körperverletzung, § 223 StGB
- Fahrlässige Tötung, § 222 StGB
Straffolgen können Geldbußen, Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen sein, aber auch Nebenfolgen wie:
- Punkte
- Führerscheinentzug
- MPU
Eine Verfolgung kann neben dem Verlust der Fahrerlaubnis auch dazu führen, dass Sie vorbestraft sind und eine entsprechende Eintragung in Ihrem Führungszeugnis erfolgt.
Häufig kann nur durch versierte Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens erreicht und so auch der gefürchtete Entzug der Fahrerlaubnis verhindert werden. Dafür setze Ich mich ein.
Strafrechtskanzlei Arinstein
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