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Staatsschutzsachen

Staatsschutzsachen erfassen Personen, die vorwiegend aus politischer Motivation und gegen den Staat und seine Einrichtungen agieren.

In diesen Bereich gehören Gesetzesverstöße wie:
– Friedens- oder Hochverrat
– Terrorismusfinanzierung oder
– Bildung und Unterstützung krimineller oder terroristischer Gruppen
(§§ 94, 129-129b StGB).

Ich verteidige unabhängig von der Gesinnung oder politischen Zugehörigkeit meines Mandanten und übernehme gerne die Verteidigung von Menschen, denen die Begehung eines Staatsschutzdeliktes vorgeworfen wird.

Strafrechtskanzlei Arinstein

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