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Allgemeines Strafrecht

Zu dem allgemeinen Strafrecht gehören alle Straftaten, die im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt sind. Das Rechtsgebiet „allgemeines Strafrecht“ gibt es allerdings an sich nicht. Denn im StGB finden sich insbesondere Strafgesetze aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität wie Kreditbetrug (§ 265b StGB; aus dem Bereich des Umweltstrafrechts wie Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB) oder aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts wie Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB). Beim „allgemeinen Strafrecht“ spricht man jedoch vom Straftaten des allgemeinen Lebens von Mord, Diebstahl, Erpressung bis zum Schwarzfahren.

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht schützt den Mandanten und regt Zweifel und Fehler in den polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen an, die für den Betroffenen und sein Umfeld stets einen tiefen Einschnitt darstellen. Ein Strafverteidiger sorgt in derlei Situationen für Entlastung. Ich berate und verteidige Sie mit Kompetenz und Weitblick bundesweit gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Ergreifen Sie als Beschuldigter einer Straftat die Chance, den Ablauf und das Ergebnis des Strafverfahrens mitzugestalten. Dafür benötigen Sie aber unbedingt die Hilfe eines Rechtsanwalts für Strafrecht, die Ihnen bei der Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem allgemeinen Strafrecht zur Seite steht. Machen Sie zudem von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Beauftragen Sie mich mit Ihrer Verteidigung im allgemeinen Strafrecht, nehme ich mir Zeit für ein erstes persönliches Gespräch. Im Rahmen dieser Erstberatung erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum weiteren Vorgehen. Danach beantrage ich Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst aus der Akte erfahren wir, auf welche Beweismittel der gegen Sie erhobene Vorwurf gestützt wird. Im Anschluss bespreche ich mit Ihnen die weiteren möglichen Schritte, Risiken und Vorteile. Wir erarbeiten gemeinsam eine Verteidigungsstrategie und nehmen bereits jetzt Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens.

Strafrechtskanzlei Arinstein

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