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Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht bzw. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§ 174 – 184k StGB) stellt eines der am meisten hochsensiblen Bereiche des Strafrechts dar, in dem in der Regel bei einer Verurteilung Freiheitsstrafen drohen. So droht bei einer Vergewaltigung in der Regel eine Freiheitsstrafen von 2 bis 15 Jahren.

Die besondere Herausforderung in der Verteidigung im Sexualstrafrecht besteht typischerweise in der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Hier kommt es darauf an, durch den Anwalt für Sexualstrafrechts Lügen des vermeintlichen „Opfers“ aufzudecken.

Trotz der Unschuldsvermutung greifen Staatsanwaltschaft und Polizei im Sexualstrafrecht mit voller Härte durch. Ich setze mich zu 100% für die Interessen meiner Mandanten ein.

Die Verteidigung erfolgt vorurteilsfrei und ohne Vorbehalte, unabhängig davon, ob die Vorwürfe stimmen. Kaum ein anderer strafrechtlicher Vorwurf hat derart häufig ein Fehlurteil zur Folge. Umso wichtiger ist kompetente und engagierte Strafverteidigung durch einen Anwalt für Sexualstrafrecht.

Oberstes Ziel der Kanzlei Arinstein bei der Verteidigung im Sexualstrafrecht ist eine schnelle Beendigung des Verfahrens.

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