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Kosten

 Jede anwaltliche Tätigkeit verursacht Kosten. Gute Strafverteidigung kostet Geld.

Eine effektive und vertrauensvolle Verteidigung darf jedoch nicht vom Geldbeutel abhängen. Darum bietet die Strafrechtskanzlei Arinstein drei Möglichkeiten der Kostenabrechnung:

1.) Die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Gesetzliche Grundlage für die Abrechnung einer rechtsanwaltlichen Tätigkeit ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses unterscheidet sich je nachdem ob ein bestimmter Rechtsanwalt von dem Mandanten ausgewählt wird (Wahlverteidiger) oder ob dieser durch das Gericht ausgewählt bzw. dem Mandanten nach dem Gesetz zugeordnet wird (Pflichtverteidiger). Bei der Pflichtverteidigung schießt der Staat / das Gericht die Kosten vor. 

Preisliste Wahlverteidigung

Vertretung beim Amtsgericht bis zum Gerichtstermin:     693,77 €

Wahrnehmung eines Gerichtstermins:                                   302,50 €

Vertretung bei vorliegender Anklage/ Strafbefehl:               477,78 €                                         

2.) Vergütungsvereinbarung


Favorisiertes Vergütungsmodell ist bei der Strafrechtskanzlei Arinstein die schriftliche Vergütungsvereinbarung. Rechtsanwalt und Mandant haben hier die Möglichkeit, über die Kosten zu verhandeln und die jeweilige besondere Situation in den Blick zu nehmen, um so eine adäquate und auf den einzelnen Mandanten zugeschnittene Vergütung zu vereinbaren. Möglich ist auch die Vereinbarung eines Pauschalbetrages oder einer Abrechnung auf Stundenbasis usw. Der Rechtsanwalt kann dann nur abrechnen, was zuvor zwischen ihm und dem Mandanten schriftlich vereinbart worden ist.

Wünschen Sie eine ausführliche und individuelle Erstberatung, zugeschnitten auf Ihr konkretes Anliegen, nehme ich mir gerne Zeit für Sie und Ihren Fall. Eine solche Erstberatung kostet EUR 150,00 (inklusive Mehrwertsteuer) und dauert in der Regel eine Stunde. Sie erhalten eine Rechnung, die vor dem Termin bezahlt werden muss. Natürlich können Sie den Betrag aber auch in bar zum Termin mitbringen. In der Regel findet die Erstberatung in meiner Kanzlei statt. Sollten Sie keine Zeit oder Möglichkeit haben, den Termin in meiner Kanzlei wahrzunehmen, berate ich Sie auch gerne telefonisch ausführlich zu Ihrem Fall.

3.) Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung


Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts kann auch über eine bestehende Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden.
In diesem Falle entstehen dem Versicherten keine Kosten, es sei denn, in den Versicherungsbedingungen ist eine Selbstbeteiligung vereinbart worden. Diese liegt in der Regel zwischen EUR 150,00 und EUR 300,00; d.h. der Versicherte muss diesen Betrag (in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung) selbst bezahlen, derweil der Rest von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Rechtsschutzversicherung lediglich die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG erstattet.

In jedem Fall ist aber eine schriftliche Deckungszusage der Versicherung notwendig. Gerne unterstütze ich Sie dabei.

Strafrechtskanzlei Arinstein

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